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   KG, 05.11.2012 - 1 W 771, 772/11, 1 W 771/11, 1 W 772/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35369
KG, 05.11.2012 - 1 W 771, 772/11, 1 W 771/11, 1 W 772/11 (https://dejure.org/2012,35369)
KG, Entscheidung vom 05.11.2012 - 1 W 771, 772/11, 1 W 771/11, 1 W 772/11 (https://dejure.org/2012,35369)
KG, Entscheidung vom 05. November 2012 - 1 W 771, 772/11, 1 W 771/11, 1 W 772/11 (https://dejure.org/2012,35369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 PStG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des betroffenen Kindes bei Berichtigung eines unrichtigen Familiennamens im Geburtenbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Berichtigung des unrichtig im Geburtenregister eingetragenen Familiennamens von inzwischen 22-29 Jahre alten Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 48; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. Art. 2 Abs. 1
    Berichtigung des unrichtig im Geburtenregister eingetragenen Familiennamens inzwischen 22-29 Jahre alter Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 98
  • FamRZ 2013, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    Insofern wird der Name durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, geschützt (BVerfG, NJW 2004, 1155).

    Er hilft ihm in der Folge, seine Identität zu entwickeln und gegenüber anderen zum Ausdruck zu bringen (BVerfG, NJW 2004, 1155; 2002, 1256, 1266).

  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    Dies gilt nicht nur für den von der Rechtsordnung zugelassenen und somit rechtmäßig erworbenen, sondern auch für den von einem Menschen tatsächlich geführten Namen, wenn sich mit diesem Namen eine Identität und Individualität des Namensträgers herausgebildet und verfestigt hat und sich im Vertrauen auf die Richtigkeit der Namensführung auch herausbilden durfte (BVerfG, NJWE-FER 2001, 193, 194).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    Er hilft ihm in der Folge, seine Identität zu entwickeln und gegenüber anderen zum Ausdruck zu bringen (BVerfG, NJW 2004, 1155; 2002, 1256, 1266).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05

    Vornamensbestimmung eines türkischen Kindes

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    Eine Namensänderung nach Abschluss dieser Entwicklung fällt dann um so schwerer ins Gewicht (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2006 12189; AG Magdeburg, StAZ 2009, 245).
  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03

    Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2001 - 3 Wx 380/00

    Persönlichkeitsrecht bei Berichtigung von Personenstandsurkunden

    Auszug aus KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
    b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341).
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